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    Gläubiger

    Der Begriff Gläubiger wird von dem italienischen Wort „creditore“ abgeleitet. „Creditore“ geht auf „credere“ zurück, das mit „glauben“ übersetzt wird. Folglich „glaubt“ der Gläubiger bzw. die Gläubigerin, dass der Schuldner seine Leistung gemäss Vertrag erbringen wird.

    Im Schuldrecht bezeichnet man die Partei als „Gläubiger“, der von der anderen Partei eine Leistung fordert. Gläubiger und Schuldner stehen in einem Schuldverhältnis zueinander. In der Schweiz gibt es die Möglichkeit, eine Betreibung einzuleiten, wenn der Schuldner seiner Zahlungspflicht nicht nachkommt.

    In einem Insolvenzverfahren spricht man auch von einer Gläubigerversammlung. Diese Gemeinschaft wird aus sämtlichen Gläubigern gebildet, die in einem Insolvenzverfahren die gleichen Interessen vertreten. Die Gläubigerversammlung kann einen Gläubigerausschluss bestimmen. Dieser kann den Insolvenzverwalter bei der Klärung der Angelegenheit kontrollieren und unterstützen.

    Risiko eines Gläubigers

    Im wirtschaftlichen Alltag erbringen zahlreiche Unternehmen Tag für Tag ihre Dienstleistungen und Serviceleistungen. Im Handel werden Produkte verkauft und Lieferungen versendet. Zahlt der Schuldner seine offene Forderung nicht, bleibt der Gläubiger auf seiner offenen Rechnung sitzen. Das kann vor allem für kleine Firmen und Selbständige nicht selten der finanzielle Ruin bedeuten.

    Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sollte daher unbedingt gehandelt werden, wenn der Schuldner seine Geldschuld begleichen soll. Professionelle Inkassofirmen haben sich auf die Geldeintreibung in der Schweiz und weltweit spezialisiert. Sie werden von Gläubigern beauftragt, um die ersehnte Geldschuld einzutreiben – im Zweifel auch vor Gericht:

    • Aussergerichtliche Geldeintreibung
    • Gerichtliche Geldeintreibung
    • Nachgerichtlicher Forderungseinzug
    • Forderungskauf, Auslandsinkasso

    Ist ein Schuldner insolvent, bestehen meist mehrere Forderungen. Eine Vielzahl von Gläubigern steht auf der anderen Seite und wartet auf ihr Geld. Über eine Pfändung können in den meisten Fällen offene Forderungen zumindest anteilig bedient werden. Bewegliche Sachen können ebenso gepfändet werden, wie der Lohn des Schuldners.

    Um in dieser Situation keinen Gläubiger zu bevorzugen, wird im Rahmen eines Insolvenzverfahrens eine Gläubigergemeinschaft gegründet. Offene Forderungen, die bevorzugt bedient werden (privilegierte Gläubiger), sind lediglich Grundversorgungsprämien der Krankenkassen.

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