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    Juristische Person

    Juristische Personen, was ist das eigentlich? Als juristische Person bezeichnet man eine Vereinigung, die zu einem bestimmten Zweck gegründet wird. Man unterscheidet zwei verschiedene Arten juristischer Personen:

    • Juristische Personen des öffentlichen Rechts (z.B. Gemeinden)
    • Juristische Personen des privaten Rechts (z.B. Vereine)

    Auch eine Aktiengesellschaft (AG), Stiftungen und eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gehören als Kapitalgesellschaft zu den juristischen Personen des privaten Rechts. Öffentliche Sparkassen, Behörden und Körperschaften des öffentlichen Rechts werden wiederung der ersten Gruppe zugeordnet.

    Im Gegensatz zur privaten Person beginnt die Rechtsfähigkeit der juristischen Person nicht mit der Geburt, sondern mit der Gründung. Während die Rechtsfähigkeit der privaten Person mit dem Tod erlischt, kann diese bei juristischen Personen auch über die Schliessung hinausgehen.

    Rechte und Pflichten juristischer Personen

    Juristische Personen können ebenso Vermögen haben oder als Erbe eingesetzt werden. Die Teilnahme am Wirtschaftsleben erfolgt durch bestimmte Organe, die in der Satzung des Unternehmens festgehalten und bestimmt werden. Die Anmeldung im Handelsregister ist notwendig und erfolgt in der Regel durch ein berechtigtes Vorstandsmitglied oder den Geschäftsführer.

    Beide Formen der juristischen Person sind prozessfähig. Sie können daher sowohl klagen, als auch verklagt werden.Strafrechlich können die juristischen Personen nicht zur Verantwortung gezogen werden, wohl aber deren Organträger.

    Inkassobüro für Privatpersonen und Unternehmen

    Ebenso wie natürliche Personen sind juristische Personen ebenso zur Zahlung aus einem Kaufvertrag verpflichtet. Kommen Unternehmen, Vereine oder Gemeinden ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nach, geraten sie in Zahlungsverzug. Die inkassolution GmbH treibt im B2B-Bereich ebenso offene Forderungen erfolgreich ein, wie im B2C-Bereich.

    Ob der Schuldner eine juristische Person oder eine natürliche Person ist, ist für die Geldbetreibung grundsätzlich irrelevant. Eine Geldschuld kann immer gerichtlich eingetrieben werden, wenn auf dem aussergerichtlichen Wege keine Einigung zu erzielen ist. Auch der Auftraggeber kann sowohl eine natürliche als auch eine juristische Person sein. Die inkassolution GmbH hat sich auf die Geldeintreibung für Privatpersonen, Selbständige und Unternehmen spezialisiert.

    InkassoPEDIA

    Hier finden Sie unser Inkasso-Glossar. Wir erklären Ihnen Begriffe zum Thema Inkasso.

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