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    Verlustschein

    Zahlt ein Schuldner seine offene Forderung trotz Zahlungserinnerung und Mahnung nicht, kann der Gläubiger oder ein von ihm beauftragter Inkasso Service ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. In der Schweiz spricht man von einer Betreibung. Erhebt der Schuldner gegen den Zahlungsbefehl keinen Rechtsvorschlag, geht das Betreibungsbegehren seinen Gang. Betreibungen enden entweder mit freiwilliger Zahlung des Schuldners oder in einem Vollstreckungsverfahren – einer Betreibung auf Pfändung bzw. einer Betreibung auf Konkurs (Konkursverfahren).

    Ihr Schuldner kann nicht die ganze Schuld bezahlen? Verläuft die Pfändung nach einer Betreibung Schweiz ganz oder teilweise erfolglos, also ist aktuell kein Vermögen vorhanden und somit kein Geld zu holen, wird dem Gläubiger ein Verlustschein ausgestellt. Die gesetzlichen Bestimmungen hierzu werden im schweizerischen Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) geregelt. Demnach gelten Verlustscheine als Schuldanerkennung. Sie besagen, dass der Schuldner zwar in der Zahlungsverpflichtung steht, zurzeit jedoch zahlungsunfähig ist.

    Verjährung der Verlustscheinforderung

    Sie fragen sich: verjähren Verlustscheine? Ein Verlustschein verjährt nach 20 Jahren. Solange hat der Gläubiger die Chance, für die ursprüngliche Forderung erneut ein Betreibungsverfahren einzuleiten. Geschieht dies in den ersten sechs Monaten nach Erhalt des Verlustscheins, so kann der Gläubiger gleich einen Antrag auf Fortsetzungsbegehren stellen. Dadurch wird die gerichtliche Geldeintreibung immens verkürzt.

    Auch der Schuldner zieht einen Vorteil, wenn ein Verlustschein ausgestellt wird: Für die offenen Forderungen können vom Schuldner keine Verzugszinsen erhoben werden. Ein Verlustschein kann auch – beispielsweise an ein Inkassounternehmen – verkauft werden (Forderungsankauf). Der Gläubiger erhält zwar in diesem Fall nur den Rechnungsbetrag abzüglich eines vereinbarten Risikobetrages. Doch durch den Forderungsankauf der Verlustscheine kann er seine Liquidität schnell stärken und der Inkassofall ist für ihn unverzüglich vom Tisch.

    Hinweis: Auch verjährte Verlustscheine können eingeklagt werden. Betreibungsämter und Gerichte berücksichtigen die Verjährung nur dann, wenn der Schuldner aktiv auf diese Tatsache hinweist.

    Offene Forderung – Verlustschein

    Für Schuldner und Gläubiger ist es immer besser, wenn auf dem aussergerichtlichen Weg eine offene Forderung erfolgreich eingeholt werden kann. Die Vereinbarung über eine Ratenzahlung ist für beide Parteien angenehmer, als die Ausstellung von einem Verlustschein. Sowohl zeitlich, als auch finanziell lohnt es sich daher, eine Forderung vorrechtlich einzufordern.

    Externe Inkassounternehmen haben sich darauf spezialisiert, Betreibungen durch professionelles Telefoninkasso und eine flexible, moderne Inkassobearbeitung abzuwenden. Die Praxis zeigt, dass ein externer Experte deutlich häufiger den Gang zum Betreibungsamt abwenden kann, als wenn der Gläubiger sein Forderungsmanagement selbst in die Hand nimmt.

     

    Konkursverlustschein ✓ Existenzminimum ✓ Schulden ✓ Betreibungskosten ✓

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